STADTRADELN 2024: Gera tritt schon im Juni in die Pedale

Gera tritt auch 2024 wieder für die Umwelt in die Pedale: Zum mittlerweile sechsten Mal nimmt die Stadt an der Klima-Bündnis-Aktion STADTRADELN teil, die in diesem Jahr vom 1. bis zum 21. Juni 2024 stattfinden wird.

Grund für die terminliche Verschiebung ist die Hoffnung auf einen nachhaltigeren Effekt: „Wir haben die STADTRADELN-Aktion in den vergangenen Jahren immer im Spätsommer durchgeführt, doch für viele Menschen endet die Fahrradzeit schon kurze Zeit später, weil sich die Witterungsverhältnisse im Herbst verändern. Wenn wir aber wollen, dass möglichst viele Menschen das Fahrrad dauerhaft als Verkehrsmittel annehmen – und genau das soll die Aktion fördern – wäre es doch viel besser, wenn man sein Rad nicht kurz danach in den Keller räumt, sondern es noch mehrere Monate bei sommerlichem Wetter nutzen kann. Daher haben wir uns diesmal für den Juni als Aktionszeitraum entschieden“, erklärt Christian Dietrich, Radverkehrsbeauftragter der Stadt Gera. Die Aktion STADTRADELN findet jedes Jahr zwischen Mai und September statt. Dabei steht es jeder Kommune frei, selbst zu entscheiden, wann sie daran teilnimmt. 
 Interessierte können sich bereits jetzt über die STADTRADELN-App oder unter www.stadtradeln.de/gera für die Aktion anmelden, ein Team gründen oder einem bereits bestehenden Team beitreten. Für Einzelkämpfer gibt es ein offenes Team. Über die App können dabei nicht nur die geradelten Kilometer unproblematisch gespeichert werden, die erfassten Daten werden zudem auch dahingehend ausgewertet, wie die Radinfrastruktur der Stadt weiter verbessert werden kann. Wo sind viele Radelnde unterwegs? Wo läuft der Radverkehr flüssig? Wo gibt es Problemstellen oder Netzlücken? Wo werden Radwege gemieden und andere Routen bevorzugt? Je mehr Strecken erfasst werden, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Die Datenerfassung und -verarbeitung erfolgt dabei unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher EU-Standards der DSGVO. 
 Im vergangenen Jahr haben sich 788 Frauen und Männer in 50 Teams an der Aktion beteiligt und damit für die Stadt Gera stolze 159.487 Kilometer zurückgelegt. Das Besondere daran: Obwohl in dem Jahr weniger Akteure an der Aktion teilgenommen haben, wurden das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr sogar um 2.267 Kilometer übertroffen. Durch dieses Engagement konnten rund 26 Tonnen CO² eingespart werden.

Einen bunten Rahmen zum Auftakt der Stadtradel-Aktion bietet der erste Geraer Fahrradfrühling, der von 13 bis 17 Uhr auf dem Platz unterhalb des Kultur- und Kongresszentrums stattfindet.  


https://gera-ostthueringen.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-2024-gera-tritt-schon-im-juni-in-die-pedale

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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