STADTRADELN - Thüringen radelt mit

Am 1. Mai startet die neue STADTRADELN-Saison. Dann gilt es, drei Wochen lang für 21 Tage möglichst viele Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen. Zum thüringenweiten Auftakt gibt es am 1. Juni ein buntes Fahrradfest in Mühlhausen.

Vom 1. Mai bis 30. September 2024 beteiligen sich wieder zahlreiche Thüringer Kommunen und Landkreise am STADTRADELN. Drei Wochen lang heißt es dann, möglichst viele Wege mit dem Rad zurückzulegen.
Auf der STADTRADELN-Seite kann man sich registrieren, einem Team anschließen, die gefahrenen Kilometer eintragen und so in einen Wettbewerb treten. Letztlich geht es aber vor allem darum, mit Freude Rad zu fahren.
Die Aufzeichnung der Daten wird durch die Nutzung der STADTRADELN-App erleichtert, die zudem den Vorteil hat, dass die Ergebnisse für die Radverkehrsplanung genutzt werden können.

STADTRADELN-Auftakt am 1.6. in Mühlhausen

Zum thüringenweiten STADTRADELN-Auftakt veranstaltet der Arbeitskreis Thüringer Radverkehr gemeinsam mit regionalen Partnern wieder ein Fahrradfest - diesmal in Mühlhausen. Am 1. Juni wird es dort ab 11 Uhr ein buntes Programm für alle Fahrradbegeisterten geben, mit Infoständen, Fahrradparcours, Fahrradcodierung, einer von der Tourist-Information geführten Radtour u.v.m. Auch für das leibliche Wohl ist natürlich gesorgt.
Wer mit dem Fahrrad anreisen möchte, kann dies individuell tun - oder auch gemeinsam mit dem ADFC Wartburgkreis von Eisenach aus (Treffpunkt: 9 Uhr, Rathaus) oder von Bad Langensalza aus (Treffpunkt: 10 Uhr, Marktbrunnen).

 

Schulradeln - der Wettbewerb im Wettbewerb

Parallel zum STADTRADELN findet die Aktion Schulradeln statt, die sich gezielt an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräfte und andere Mitarbeiter*innen an Schulen richtet. Thüringen hat sich 2023 erstmals daran beteiligt - und das mit großem Erfolg: Von den 967 Schulen in Thüringen waren 106 Schulen dabei. 5.538 Personen erradelten 715.625,9 km.

Wer radelt wann?

Für 2024 haben sich bereits mehr als 2.600 Kommunen und Landkreise zur Teilnahme am STADTRADELN angemeldet. Auch Thüringen ist mit bisher 36 Kommunen und Landkreisen dabei:

Mit dem Rad in der Stadt unterwegs
Mit dem Rad in der Stadt unterwegs © ADFC / April Agentur
  • Weimar: 1.5.-21.5.
  • Stadtilm: 1.5.-21.5.
  • Arnstadt: 1.5.-21.5.
  • Ilmenau: 1.5.-21.5.
  • Ilm-Kreis: 1.5.-21.5.
  • Kyffhäuserkreis: 4.5.-24.5.
  • Sömmerda: 9.5.-29.5.
  • Bleicherode: 18.5.-7.6.
  • Hohenstein: 18.5.-7.6.
  • Ellrich: 18.5.-7.6.
  • Werther: 18.5.-7.6.
  • Harztor: 18.5.-7.6.
  • Sollstedt: 18.5.-7.6.
  • Heringen/Helme: 18.5.-7.6.
  • Nordhausen: 18.5.-7.6.
  • Landkreis Nordhausen: 18.5.-7.6.
  • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 18.5.-7.6.
  • Ruhla: 18.5.-7.6.
  • Saale-Orla-Kreis: 25.5.-14.6.
  • Mühlhausen: 27.5.-6.6.
  • Gotha: 1.6.-21.6.
  • Landkreis Gotha: 1.6.-21.6.
  • Schmalkalden: 1.6. - 21.6.
  • Brotterode - Trusetal: 1.6. - 21.6.
  • Grabfeld: 1.6. - 21.6.
  • Meiningen: 1.6. - 21.6.
  • Steinbach - Hallenberg: 1.6. - 21.6.
  • Landkreis Schmalkalden - Meiningen: 1.6. - 21.6.
  • Saale-Holzland-Kreis: 1.6. - 21.6.
  • Gera: 1.6.-21.6.
  • Schmölln: 5.8.-25.8.
  • Erfurt: 12.8.-1.9.
  • Altenburg: 26.8.-15.9.
  • Jena: 30.8.-19.9.
  • Eisenach: 2.9.-22.9.
  • Dingelstädt: noch offen

https://gera-ostthueringen.adfc.de/neuigkeit/stadtradeln-thueringen-radelt-mit

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 200.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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