Ein Radweg – viele Elfmeter

Eine Fahrrad-Befahrung des ADFC mit Verantwortlichen und Betroffenen von Burgtonna nach Ballstädt zeigt: Ein Radweg zwischen beiden Orten ist notwendig für die alltägliche Verbindung und wäre zugleich ein großer touristischer Gewinn.

Wenn Jakob mit dem Fahrrad von Ballstädt aus zum Freibad in Burgtonna fährt, erlebt er immer wieder Schreckmomente, wenn PKW, LKW und Busse auf der schmalen Ortsverbindungsstraße mit geringem Abstand und hoher Geschwindigkeit an ihm vorbeibrausen. Lebensgefährlich ist das – doch einen alternativen Weg gibt es nicht. Ebenso geht es Familien und Senioren aus Burgtonna, die im Ballstädter Konsum einkaufen wollen, und Ballstädter Kindern, die in Burgtonna Freunde besuchen: Den zwischen den Orten bestehenden Beziehungen fehlt eine alltagstaugliche Verbindung für den Fahrrad- und Fußverkehr.

Um diese Situation und mögliche Lösungen dafür zu erörtern, lud der ADFC Thüringen gemeinsam mit der örtlichen Bürgerinitiative geRADeWEGs die zuständigen Ortschaftsbürgermeister Heiko Krtschil und Pierre Pett, den Radwegekoordinator der Thüringer Tourismus GmbH Tom Engelhaupt und Bürger beider Orte zu einer Fahrrad-Befahrung von Burgtonna nach Ballstädt ein.

Notwendig für den Alltag – Potential für den Tourismus

Die Notwendigkeit der Alltagsverbindung war angesichts der geringen Straßenbreite und hohen Geschwindigkeiten bei gleichzeitig enger struktureller Verflechtung der beiden Orte für alle offensichtlich: Radfahrende brauchen hier ebenso einen sicheren und gut befahrbaren Weg wie Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen oder Rollator, die von Burgtonna nach Ballstädt gelangen wollen oder umgekehrt.

Zugleich birgt die Route auch ein hohes touristisches Potential: Sie würde die bisher fehlende Verbindung zwischen dem Unstrutradweg und dem Nessetalradweg mit Anschluss weiter nach Gotha zum Radweg Thüringer Städtekette herstellen. Sie könnte sowohl für die Menschen aus der Region als auch für Gäste viele zusätzliche Möglichkeiten für Radtouren schaffen. Und sie wäre auch als touristischer Radweg selbst ein Highlight: Der von allen Teilnehmenden bevorzugte Weg würde direkt durch das idyllische Tonna-Tal bis zum Café Mühle und zur voll funktionsfähigen Bockwindmühle bei Ballstädt führen und weiter über den bestehenden Fahrweg zum sehenswerten Ballstädter Rittergut. Mehr Gästeverkehr in den Orten würde die Entwicklung touristischer Angebote befördern. Eine Win-Win-Situation für alle.

„Ein Radweg, mit dem sich so viele Elfmeter erzielen lassen, muss gebaut werden, und zwar zügig“, darüber waren sich alle Beteiligten am Ende der Befahrung einig.

Die Ortschaftsbürgermeister wollen sich für das Projekt einsetzen. Der ADFC appelliert an den Landkreis Gotha, den Radweg Burgtonna – Ballstädt parallel zur Kreisstraße K19 durch das Tonna-Tal ebenfalls zu unterstützen. Das Land soll nach Auffassung des ADFC abweichend von der bisherigen Praxis einen gemeinsamen Förderantrag der beiden Gemeinden für die Planung und den Bau des Radwegs akzeptieren und auch aufgrund der überregionalen touristischen Bedeutung die hierfür nötigen Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Hintergrund

Der Bau eines Radwegs von Burgtonna bis zum Café Mühle ist bereits seit 2021 als Maßnahme mit „Priorität A“ im Radverkehrskonzept des Landkreises Gotha berücksichtigt. Seit 2024 ist die Verbindung zudem Teil des Alltagshauptroutennetzes des Landes Thüringen und hier als Maßnahme mit potentiellem Handlungsbedarf ausgewiesen.

Bei der Befahrung wurden neben der favorisierten Strecke durch das Tonna-Tal auch alternative Routen über die ehemalige Bahntrasse im Westen oder über eine Anhöhe im Osten betrachtet. Aufgrund der damit verbundenen Umwege und anspruchsvollen Topographie erscheinen sie jedoch insbesondere mit Blick auf den Alltagsradverkehr ungeeignet.
 


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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